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Österreich fördert erneuerbare Energie: Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen ab 2024

Andrichsfurt, Österreich - In einem bedeutenden Schritt zur Förderung erneuerbarer Energien hat die österreichische Regierung angekündigt, dass ab dem 1. Januar 2024 Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 35 Kilowatt Peak (kWp) von der Umsatzsteuer befreit werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Umstieg auf Solarenergie zu vereinfachen und die Nutzung nachhaltiger Energiequellen im Land weiter zu fördern.

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung sind:

Begünstigt sind nicht nur die Photovoltaikmodule selbst, sondern auch damit verbundene Produkte und Dienstleistungen wie Wechselrichter, Energiespeicher, Montagesysteme für Dächer, Kabel und Installationsservices. Es ist wichtig zu beachten, dass wenn bereits eine Förderzusage für eine Anlage vorliegt, diese nicht zusätzlich von der Umsatzsteuerbefreiung profitieren kann, da eine Doppelförderung ausgeschlossen ist.

Diese Regelung ist zunächst bis zum 31. Dezember 2025 befristet und gilt für neue sowie für Erweiterungen bestehender Anlagen, solange die Gesamtleistung 35 kWp nicht übersteigt. Garantie- und Wartungsverträge sowie reine Reparaturdienstleistungen ohne Lieferung von Photovoltaikmodulen fallen allerdings weiterhin unter den normalen Steuersatz von 20%.

Mögliche Auswirkungen auf den Markt:

Experten gehen davon aus, dass diese Maßnahme einen signifikanten Einfluss auf den Solarenergiemarkt in Österreich haben wird. Sie wird voraussichtlich zu einer erhöhten Nachfrage nach Photovoltaikanlagen führen und könnte dazu beitragen, die Energieunabhängigkeit des Landes zu stärken.